Flexible Ganztagsschulen
Bayern ist beim Thema Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiterhin ein Entwicklungsland. Das Bayerische Grundschulsystem diskriminiert Eltern aus Berufsgruppen mit unregelmäßigen Arbeitszeiten/Arbeitstagen (z.B. Krankenhauspersonal, Pflegekräfte, Einzelhandel, Gastronomie u.ä), obwohl alle offenen/flexiblen Ganztagsschulkonzepte die maximale Flexibilität versprechen. Ebenso ist die in vielen staatlichen Grundschulen vorgesehene „Zwangsernährung“ abzulehnen.
Wir fordern:
- Die Bayerische Staatsregierung wird zur Klarstellung in den Vorgaben für die offenen Ganztagsschulen dahingehend aufgefordert, dass die Nachmittagsbetreuung keine sonstige verbindliche Schulveranstaltung ist oder anderweitig sichergestellt ist, dass die gebuchten Betreuungszeiten auch unterschritten werden dürfen.
- Die Bayerische Staatsregierung wird aufgefordert, einheitliche und verbindliche Vorgaben für die flexible Variante der Kooperativen Ganztagsbildung zu schaffen, aus denen unmissverständlich hervorgeht, dass gebuchte Betreuungszeiten auch unterschritten werden können und die vom Kooperationspartner übernommene Nachmittagsbetreuung keine verbindliche Schulveranstaltung ist. Gegebenenfalls sind die Mustervertragsformulare anzupassen.
- Die Stadt Würzburg wird aufgefordert, als Vertragspartner der Kooperativen Ganztagsbildung gegenüber der Gustav-Walle-Grundschule und dem Kooperationspartner durchzusetzen, dass die vertraglich vorgesehenen „flexiblen Abholzeiten“ auch tatsächlich flexibel ausgestaltet sind und die gebuchten Betreuungszeiten auch unterschritten werden dürfen.
- Die Bayerische Staatsregierung wird aufgefordert, durch geeignete Vorgaben sicherzustellen, dass an den staatlichen Ganztagsgrundschulen in Bayern die im Rahmen des schulischen Mittagessens bereitgestellten Speisen und Getränke ein freiwilliges Angebot bleiben bzw. eine Abmeldung vom Bezug derselben ohne nähere Begründung erfolgen kann und im Übrigen auch keine Kosten für ein nicht in Anspruch genommenes Angebot erhoben werden.