Ein modernes Streikrecht für Deutschland
Gewerkschaften leisten einen guten Beitrag, um unser Land als Wirtschaftsstandort zu stärken. Diesen Beitrag sollten wir nicht unterschätzen, denn betriebliche Mitbestimmung und Sozialpartnerschaft sind ganz entscheidende Standortfaktoren.
Beschäftigte in einem privatwirtschaftlich organisierten Industriebetrieb wissen, dass Streiks in der Regel dazu führen, dass ihr Unternehmen weniger produziert, verkauft und einnimmt. Daher haben sie stets die Belastungen für ihr Unternehmen und ihre Arbeitsplatzsicherheit im Blick, weshalb Gewerkschaften und Arbeitgeber regelmäßig auf Augenhöhe verhandeln.
Anders verhält es sich bei Unternehmen, für die durch die öffentliche Hand faktisch eine Bestandsgarantie besteht, wie etwa bei der Deutschen Bahn oder im Öffentlichen Personennahverkehr. Auch bei privaten Unternehmen wie der Lufthansa, die im Notfall staatliche Unterstützung erhalten, verlieren Tarifkonflikte ihre Balance. Das führt immer wieder zu Streiks, die vor allem unbeteiligten Bürgern und der Wirtschaft schaden.
Wenn das zustehende Streikrecht genutzt wird, befinden sich alle Seiten stets in gesamtgesellschaftlicher Verantwortung. Streiks müssen dabei immer das letzte Mittel sein. Das ist der Geist unseres Grundgesetzes. Der teilweise enorme volkswirtschaftliche Schaden von Streiks, insbesondere in Bereichen der Logistik und der Personenbeförderung, wie beispielsweise bei der Bahn, muss von allen Bürgerinnen und Bürgern getragen werden. Dieser Verantwortung muss sich gestellt werden. Die Interessen unbeteiligter Dritter sind stets angemessen zu berücksichtigen. Wir stellen jedoch fest, dass diese Berücksichtigung immer weniger stattfindet.
Unser Land aber steht vor zahlreichen Herausforderungen, die wir nur gemeinsam bewältigen können. Deshalb ist die Haltung der FDP klar: Wir stehen zur Tarifautonomie, aber wir stehen auch zur Verantwortung für unser Land. Daher sind vor allem für diese Bereiche klare gesetzliche Rahmenbedingungen, insbesondere für weite Teile der kritischen Infrastruktur (vor allem für die Teile des Verkehrsbereiches) für die Durchführung von Arbeitskämpfen nötig.
Daher fordern wir:
- Die Notwendigkeit einer ausreichenden Vorankündigungsfrist, damit ein Mindestmaß an Planungssicherheit gewährleistet werden kann. Als angemessen betrachten wir eine Frist von 72 Stunden für eine Ankündigung mit Angaben zu Ort, Zeit und den Betreffenden.
- Eine zeitliche Begrenzung von Warnstreiks auf maximal 48 Stunden.
- Das Aufrechterhalten eines „Notlaufbetriebes“.
- Die Erforderlichkeit einer folgenden Streikpause auf einen Warnstreik, welche der Vorankündigungsfrist entspricht.
- Das unverzügliche Einleiten eines Schlichtungsverfahrens bei gescheiterten Verhandlungen, wenn eine Tarifvertragsseite dieses beantragt. Ab diesem Moment gilt die Friedenspflicht. Sollte keine Einigung auf einen Schlichter getroffen werden, wird eine neutrale Instanz einen Schlichter bestellen.
- Für die Verkehrsbreiche (Nahverkehr, Bahn, Flug) sollten zusätzliche Auflagen gelten. Dazu gehört insbesondere ein Verbot von Streiks während Zeiten mit außergewöhnlich hohen Verkausaufkommen, wie Beispielsweise zu Ferienbeginn und -ende, an Feiertagen oder bei Ereignissen von nationaler bzw. regionaler Wichtigkeit (zB. Europameisterschaft).
- Den Gesetzgeber auf, betreffend der Bahninfrastruktur weitergehende Regulierungsmaßnahmen zu prüfen.