Belastungen der medizinischen Einrichtungen minimieren
Bürgerinnen und Bürger in Deutschland besuchen im internationalen Vergleich häufig den niedergelassenen Arzt oder Ärztin. Zusätzlich werden Notaufnahmen der Kliniken mit medizinische Bagatellen belastet. Durch einen positiven finanziellen Anreiz soll ein solche Bagatellen reduziert werden. Daher soll in Analogie zu der PKV (Privaten Krankenversicherung) in der GKV (Gesetzlichen Krankenversicherung) Beitragsrückerstattungen ermöglicht werden, sofern ein Jahr keine Ansprüche entstanden sind. Ausgenommen sind Vorsorgeuntersuchungen. Hierzu müssen entsprechende Paragraphen im SGB V formuliert wird.